Amateurfunk

Wer mehr möchte als den Jedermannsfunk (Funkanwendung), der kann zum Amateurfunk (Funkdienst) wechseln. Die grundsätzlichen Unterschiede bestehen darin, dass man als Amateurfunker

  1. eine Lizenz (Prüfung) braucht,
  2. andere Frequenzen nutzen darf und muss,
  3. mit höheren Leistungen funken und
  4. Funkgeräte selber bauen bzw. modifizieren darf.

Ein Funkamateur ist laut Amateurfunkgesetz (AFuG) der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. Funkamateure dürfen untereinander zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen via Funk kommunizieren.

Dafür bedarf es aber einer Lizenz. In Deutschland gibt es dafür derzeit eine E- und eine A-Lizenz.

Da im Netz sehr viel über dieses Thema zu finden ist, möchten wir uns darauf beschränken, die passenden Adressen an euch weiterzugeben:

Ausführliche Details zur E-Lizenz.

Ausführliche Details zur A-Lizenz.

Ausbildung und Prüfung


Wer sich etwas über die Geschichte des Amateurfunks informieren möchte, dem seien diese Seiten empfohlen:

https://dewiki.de/Lexikon/Geschichte_des_Amateurfunkdienstes

https://chaoswelle.de/Amateurfunk_Geschichte

http://www.wabweb.net/radio/radio/frequenz.htm


Der komplette Frequenzplan der Bundesnetzagentur kann hier heruntergeladen werden.

Das deutsche Verzeichnis der lizensierten Amateurfunker kann hier heruntergeladen werden.