Wer mehr möchte als den Jedermannsfunk (Funkanwendung), der kann zum Amateurfunk (Funkdienst) wechseln. Die grundsätzlichen Unterschiede bestehen darin, dass man als Amateurfunker
- eine Lizenz (Prüfung) braucht,
- andere Frequenzen nutzen darf und muss,
- mit höheren Leistungen funken und
- Funkgeräte selber bauen bzw. modifizieren darf.
Ein Funkamateur ist laut Amateurfunkgesetz (AFuG) der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. Funkamateure dürfen untereinander zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen via Funk kommunizieren.
Dafür bedarf es aber einer Lizenz. In Deutschland gibt es dafür derzeit eine E- und eine A-Lizenz.
Da im Netz sehr viel über dieses Thema zu finden ist, möchten wir uns darauf beschränken, die passenden Adressen an euch weiterzugeben:
Ausführliche Details zur E-Lizenz.
Ausführliche Details zur A-Lizenz.
Ausbildung und Prüfung
Wer sich etwas über die Geschichte des Amateurfunks informieren möchte, dem seien diese Seiten empfohlen:
https://dewiki.de/Lexikon/Geschichte_des_Amateurfunkdienstes
https://chaoswelle.de/Amateurfunk_Geschichte
http://www.wabweb.net/radio/radio/frequenz.htm
Der komplette Frequenzplan der Bundesnetzagentur kann hier heruntergeladen werden.
Das deutsche Verzeichnis der lizensierten Amateurfunker kann hier heruntergeladen werden.