Ausbildung und Prüfung

Für das Amateurfunkzeugnis Klasse-E oder Klasse-A muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. In Deutschland wird die Prüfung in einer der 16 Außenstellen der Bundesnetzagentur abgenommen.

Die Prüfungen bestehen jeweils aus drei Teilen:

  • Technik
  • Betriebstechnik
  • Vorschriften

Wer die Prüfung ablegen möchte, muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben; eine Altersbeschränkung liegt nicht vor.

Wird die Prüfung bestanden, kann ein nicht übertragbares, personengebundenes Rufzeichen beantragt werden. Mit Erhalt des Rufzeichens kann man nun am Amateurfunkverkehr teilnehmen.

Wer sich für Ausbilung und Prüfung für eine der Amateurfunklizenzen interessiert, sollte sich auf dieser Seite informieren.