Für das Amateurfunkzeugnis Klasse-E oder Klasse-A muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. In Deutschland wird die Prüfung in einer der 16 Außenstellen der Bundesnetzagentur abgenommen.
Die Prüfungen bestehen jeweils aus drei Teilen:
- Technik
- Betriebstechnik
- Vorschriften
Wer die Prüfung ablegen möchte, muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben; eine Altersbeschränkung liegt nicht vor.
Wird die Prüfung bestanden, kann ein nicht übertragbares, personengebundenes Rufzeichen beantragt werden. Mit Erhalt des Rufzeichens kann man nun am Amateurfunkverkehr teilnehmen.